Übersicht über die gesetzlichen Früherkennungs-Maßnahmen
Frauengesundheit
ab 18 Jahren:
- Check-up einmalig zwischen 18 und 35 Jahren (bei uns)
ab 20 Jahren:
- Früherkennung Krebserkrankungen des Genitales jährlich
- Früherkennung Gebärmutterhalskrebs: Pap-Abstrich jährlich
zusätzlich ab 30 Jahren:
- Früherkennung Brustkrebs jährlich (bei unseren frauenärztlichen Kolleg*innen)
zusätzlich ab 35 Jahren:
- Check-up alle drei Jahre
- Früherkennung Hautkrebs alle zwei Jahre
- Pap-Abstrich kombiniert mit Test auf Humane Papillomaviren (HPV) alle drei Jahre (bei unseren frauenärztlichen Kolleg*innen)
50 bis 54 Jahre:
- Früherkennung Darmkrebs: jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl (IFOBT)
50-69 Jahre:
- Früherkennung Brustkrebs: alle zwei Jahre Einladung zum Mammographie-Screening
ab 55 Jahren:
- Früherkennung Darmkrebs wahlweise alle zwei Jahre Test auf verborgenes Blut im Stuhl (IFOBT) oder zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren
Männergesundheit
ab 18 Jahren:
- Check-up einmalig zwischen 18 und 35 Jahren (bei uns)
ab 35 Jahren:
- Check-up alle drei Jahre
- Früherkennung Hautkrebs alle zwei Jahre
ab 45 Jahren:
- Früherkennung Krebserkrankungen der Prostata und des äußeren Genitales jährlich
50 bis 54 Jahre:
- Früherkennung Darmkrebs: wahlweise jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl (IFOBT) oder zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren
ab 55 Jahren:
- Früherkennung Darmkrebs wahlweise alle zwei Jahre Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren
ab 65 Jahren:
- Früherkennung Bauchaortenaneurysmen einmalig (mittels Ultraschall)